Demografischer Wandel, Fachkräftemangel und Digitalisierung stellen auch unsere Steuerverwaltung vor neue Herausforderungen. Darauf wollen wir reagieren und unsere Finanzämter strukturell neu aufstellen.
Der Koalitionsvertrag gibt dafür die Richtung vor: Wir wollen die Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung langfristig stärken, ihre Digitalisierung vorantreiben sowie Bürgernähe, Service und regionale Erreichbarkeit sichern. Dafür sollen Finanzämter zu größeren, regional zuständigen Einheiten zusammengeführt werden. So können wir Aufgaben besser verteilen, Fachwissen bündeln und Vertretungen verlässlicher organisieren. Die neuen Finanzämter sollen grundsätzlich alle Fachbereiche abdecken. Gleichzeitig wollen wir Abläufe vereinfachen und die Möglichkeiten der Digitalisierung besser nutzen.
Unser Ziel ist eine Steuerverwaltung, die ihre Aufgaben auch unter veränderten Bedingungen zuverlässig und effizient erfüllt. Die Steuerverwaltung soll grundsätzlich in der Fläche präsent und für Bürgerinnen und Bürger erreichbar bleiben. Wie einzelne Standorte und die Organisation vor Ort künftig aussehen, wird erst im weiteren Projektverlauf geklärt. Dabei sollen die Erfahrungen und das Fachwissen aus den Finanzämtern einfließen. Die Personalvertretungen werden von Anfang an aktiv einbezogen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise.
Unsere Finanzämter sind heute unterschiedlich groß. In kleineren Ämtern gibt es für einzelne Aufgaben oft nur wenige spezialisierte Fachkräfte. Das erschwert Vertretungen und macht die Organisation anfälliger für personelle Engpässe. Größere Ämter können Aufgaben besser verteilen und Fachwissen bündeln. Deshalb sollen kleinere Finanzämter zu größeren Einheiten zusammengeführt werden. Ziel ist es, die Steuerverwaltung auch für die Zukunft leistungsfähig und stabil aufzustellen.
Finanzämter sollen zu größeren, regional zuständigen Einheiten zusammengeführt werden. Wie viele eigenständige Finanzämter es am Ende geben wird, steht noch nicht fest. Die konkrete Struktur wird im Projekt erarbeitet. Dabei sollen die Erfahrungen und Hinweise aus den Finanzämtern in die weitere Planung einfließen.
Die Größenordnung von 300 bis 600 Mitarbeiterkapazitäten ( = rechnerische Vollzeitstellen) ist eine Orientierungsgröße und keine starre Vorgabe. Sie soll ausreichende Voraussetzungen für stabile Vertretungsstrukturen, fachlichen Austausch und Spezialisierung schaffen. Wie groß ein Finanzamt im Einzelfall sinnvollerweise sein sollte, hängt auch von Aufgabenstruktur und regionalen Gegebenheiten ab.
Die Zusammenführung betrifft zunächst die organisatorische Struktur der Finanzämter. Daraus folgt nicht automatisch, dass bisherige Standorte schließen. Ob einzelne Gebäude, Gebäudeteile oder Nebenstellen künftig anders genutzt oder aufgegeben werden, ist noch offen. Grundsätzlich wollen wir in der Fläche präsent und erreichbar bleiben.
Für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen ist wichtig, dass sie ihre Steuerangelegenheiten möglichst einfach erledigen können und dass deren Bearbeitung zuverlässig erfolgt. Größere und stabilere Organisationseinheiten sollen dazu beitragen, personelle Engpässe besser aufzufangen, Fachwissen zu sichern und Aufgaben verlässlich zu erledigen. Zugleich wollen wir die Möglichkeiten der Digitalisierung weiter nutzen, um den Zugang zur Steuerverwaltung möglichst einfach und zeitgemäß zu gestalten.
Für Ende 2026 und Anfang 2027 ist ein breit angelegter Informationsprozess vorgesehen. 2027 soll die Neustrukturierung der sechs Stuttgarter Ämter zu drei Finanzämtern vorbereitet werden. Die Umsetzung ist zum 1. Januar 2028 vorgesehen. Das Zentrale Konzernprüfungsamt Stuttgart bleibt bestehen.
Parallel zur Stuttgarter Neuordnung wird 2027 die Konzeption für die übrigen Großstadt- und Regionalämter erarbeitet. Ab 2028 sollen perspektivisch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und erste Pilotämter in der Fläche gestartet werden. Ab 2029 ist eine schrittweise flächendeckende Umsetzung vorgesehen.