Der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz die Einführung der E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025 beschlossen. Deutschland folgt damit dem Beispiel anderer EU-Mitgliedstaaten sowie einiger Drittländer, die eine E-Rechnung ebenso zum Standard für Abrechnungen im Wirtschaftsverkehr machen.