Stabsstelle Landesoberkasse (LOK)

Die LOK ist zentrale Landes- und Gerichtskasse sowie Amtskasse für alle Landesdienststellen ohne eigene Kasse und führt die Kassengeschäfte für ca. 1.800 Dienststellen und Einrichtungen des Landes aus. Dabei handelt es sich um die Buchführung, den Zahlungsverkehr und das Mahn- und Vollstreckungswesen. Die LOK ist am Vollzug des Landeshaushalts beteiligt. Hinzu kommen die Abrechnungen mit dem Bund, den Gemeinden und Kirchen. Zusätzlich übernimmt sie die Kassengeschäfte für die beiden baden-württembergischen bilanzierenden Landeseinrichtungen.

Die Landesoberkasse Baden-Württemberg ist zentrale Landes- und Gerichtskasse, sowie Amtskasse für alle Landesdienststellen ohne eigene Kasse. Sie führt für ca. 1.800 Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften, sonstige Dienststellen und Einrichtungen des Landes die Kassengeschäfte aus. Dabei handelt es sich um die Buchführung, den Zahlungsverkehr und das Mahnwesen einschließlich der Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Forderungen. Die Landesoberkasse ist am Vollzug des Landeshaushalts bei allen Haushaltseinnahmen und Haushaltsausgaben beteiligt. Hinzu kommen die Abrechnungen mit dem Bund, den Gemeinden, Kirchen und nachgeordneten Kassen und Zahlstellen, sowie nach Abschluss der Kassenbücher die Erstellung der Oberrechnung als Gesamtrechnungsnachweis über alle Einnahmen und Ausgaben des abgelaufenen Haushaltsjahres.

Im kassentechnischen Abrechnungsverkehr sind der Landesoberkasse

  • Finanzkassen,
  • Universitätskassen,
  • Amtskassen,
  • Zahlstellen sowie
  • Zahlstellen besonderer Art angeschlossen.

Zusätzlich übernimmt sie die Kassengeschäfte für die baden-württembergischen bilanzierenden Landeseinrichtungen, die den SAP Landesmaster bzw. SAP Hochschulmaster nutzen.
Die Landesoberkasse Baden-Württemberg hat Ihren Hauptsitz in Karlsruhe und eine Außenstelle in Metzingen.

Welche Tätigkeiten werden in der Landesoberkasse Baden-Württemberg im Einzelnen ausgeübt?

Kontakt

Zum Formularangebot der LOK

Landesweite Bezahlseite - bezahlen-bw.de

Seit dem 1. März 2018 können Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg viele Rechnungen der Landesverwaltung bis 5.000 Euro online bezahlen. Das geht mit Kreditkarte (Visa, Mastercard) oder PayPal. Es ist nur möglich, wenn auf der Rechnung ein Hinweis dazu steht.

Die Bezahlseite können Sie durch einen Link, per QR-Code oder über das Eingabefeld in Ihrem Webbrowser unter bezahlen-bw.de erreichen.

Um zu bezahlen, wird das Kassenzeichen und der Onlinecode benötigt. Diese Informationen stehen auf der Rechnung.

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