Stabsstelle Oberfinanzpräsident
Die Stabstelle Oberfinanzpräsident umfasst die Bereiche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltungsmodernisierung und das Controlling. Sie koordiniert die Zielvereinbarungsprozesse, bereitet Kennzahlen zu Steuerungszwecken auf und erstellt die Kosten- und Leistungsrechnung. Daneben koordiniert die Stabsstelle abteilungsübergreifende Verwaltungsangelegenheiten der OFD und Sonderaufgaben (z.B. Verwaltung der Behördenkantine).
Stabsstelle Landesoberkasse (LOK)
Die LOK ist zentrale Landes- und Gerichtskasse sowie Amtskasse für alle Landesdienststellen ohne eigene Kasse und führt die Kassengeschäfte für ca. 1.800 Dienststellen und Einrichtungen des Landes aus. Dabei handelt es sich um die Buchführung, den Zahlungsverkehr und das Mahn- und Vollstreckungswesen. Die LOK ist am Vollzug des Landeshaushalts beteiligt. Hinzu kommen die Abrechnungen mit dem Bund, den Gemeinden und Kirchen. Zusätzlich übernimmt sie die Kassengeschäfte für die beiden baden-württembergischen bilanzierenden Landeseinrichtungen.
Stabsstelle Landeszentrum Finanzmanagement (LZFI)
Die Aufgabe des LZFI besteht darin, durch bedarfsorientierte Beratungstätigkeiten und kontinuierliche Qualifizierung der Nutzenden zu einer Kompetenzerhöhung in der SAP-Systemnutzung beizutragen und die notwendige Qualitätssicherung des Buchungsstoffs durch Monitoring und etwaige Korrekturen zu unterstützen.
Stabsstellen Europäische Finanzkontrolle (EFK)
Die EFK arbeitet fachlich weisungsfrei an der Schnittstelle zwischen den nationalen Behörden und der Europäischen Union:
Für den Bereich EU-Agrar und EU-Forschung (EFK AF) bescheinigt sie jährlich gegenüber der Europäischen Kommission die
Korrektheit der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und im Forschungsbereich die in Baden-Württemberg ausgegebenen
EU-Fördermittel. Ein bedeutender Aufgabenbereich ist dabei die Prüfung von Zahlungsvorgängen aus den
EU-Förderprogrammen Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und Europäischer Landwirtschaftsfonds
für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Die Prüfbehörde für den EU-Strukturförderbereich (EFK Str) überprüft die Verwendung europäischer
Fördermittel insbesondere im Bereich der Investitionen in Innovationen und technologische Entwicklung und von Maßnahmen, die der
Energieeffizienz sowie dem Schutz der Umwelt dienen (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung EFRE) sowie der beruflichen
Weiterbildung, der Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen (Europäischer Sozialfonds ESF+). Sie
bestätigt die rechtmäßige und ordnungsgemäße Verwendung dieser Gelder gegenüber der Europäischen
Kommission.