Mein ELSTER – Belegeinreichung noch einfacher
Seit Ende Mai 2025 können die Finanzämter in Baden-Württemberg eine neue Funktion rund um die elektronische Steuererklärung anbieten
Digitale Belege und Quittungen, welche zunächst in der CLOUD von ELSTER oder eines kommerziellen Anbieters hochgeladen wurden, können in Mein ELSTER bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung hinterlegt und einer bestimmten Eintragung zugeordnet werden. Die neue Funktion „Referenzierung auf Belege“ (kurz: „RaBe“) bietet die Möglichkeit, dass diese Belege durch das Finanzamt elektronisch angefordert werden. „Dies ist ein weiterer Baustein hin zur vollständigen papierlosen Kommunikation mit der Steuerverwaltung…“, so Oberfinanzpräsident Dr. Bernd Kraft.
Die Beschäftigten der Finanzämter können bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung die digital
verknüpften Belege elektronisch abrufen. Das Finanzamt kann die Nachweise so direkt ohne zeitliche Unterbrechung und ohne
zusätzlichen Aufwand für Steuerbürgerinnen und Steuerbürger oder deren steuerlichen Beratung einsehen. Nach einem
erfolgten Belegabruf durch das Finanzamt informiert ELSTER oder der kommerzielle Softwareanbieter die Steuerbürgerinnen und
Steuerbürger bzw. deren steuerliche Beratung auf digitalem Wege darüber.
Das neue Verfahren „RaBe“ ergänzt die bisherigen Optionen, Belege nach Anforderung der Finanzämter elektronisch
oder per Post einzureichen. Die „RaBe“-Funktion kann in Mein ELSTER beziehungsweise „RaBe-fähigen“
Softwareprodukten anderer Anbieter erstmalig bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 und
somit auch bei Erstellung der Einkommensteuererklärung 2024 genutzt werden.
So einfach geht Einkommensteuererklärung heute – https://www.elster.de